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Erbrecht

Testament, Erbvertrag, Nachfolgeregelung

Das Erbrecht befasst sich mit dem Übergang von Eigentum oder Vermögen eines verstorbenen Menschen auf andere Personen. Im Todesfall einer Person kommt unweigerlich die Frage auf, was mit dem Vermögen des Verstorbenen passiert. Oft gibt es hierbei Streitigkeiten unter den Erben. Im Falle solcher Erbauseinandersetzungen können wir Erben unterstützen, die sich aus bestimmten Gründen benachteiligt fühlen.

So steht es dem Erblasser zwar offen, in seinem Testament die Verteilung des Erbes festzulegen, aber laut dem Erbrecht dürfen nächste Angehörige dabei nicht leer ausgehen. Ihnen steht also ein Pflichtteil zu. Damit eine letztwillige Verfügung im Sinne des Erblassers verwirklicht wird, kann dieser einen sogenannten Testamentvollstrecker ernennen. Dieser verantwortet die korrekte Umsetzung des Testaments. Ob eine Testamentsvollstreckung immer sinnvoll ist, oder falls Fragen zur Formulierung des Testaments bestehen, können Sie uns jederzeit aufsuchen. Personen, die durch das Testament zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, sind nicht verpflichtet, dieses Amt anzunehmen. Diese Aufgabe kann auch von im Erbrecht versierten Anwälten übernommen werden.

Neben Privatpersonen ist das Erbrecht auch für Unternehmen von großer Bedeutung. Verstirbt ein Unternehmer urplötzlich und hat keine Nachfolgeregelung durch Testament oder Erbvertrag getroffen, richtet sich die Nachfolge nach gesetzlichen Regeln. Dadurch könnten dann aber ungeeignete Personen die Leitung übernehmen. Möglicherweise haben diese gesetzlichen Erben auch nichts mit der Firma zu tun, versuchen aber durch ihre Erbenstellung in der Firma mitzubestimmen oder verlangen immens hohe Abfindungen, die die Exitenz des Betriebs gefährden können. Mit Hilfe einer letztwilligen Verfügung kann ein Teil solcher Probleme abgefangen werden. Besser ist jedoch die Hilfe eines Anwalts für Erbrecht in Anspruch zu nehmen, um eine ausgefeilte Nachfolgeplanung zu erstellen.